Mitgliederversammlung
nur für Mitglieder
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium eines Vereins und ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtorgan.
Sie ist die Versammlung aller Mitglieder, um über die wichtigsten Vereinsangelegenheiten zu entscheiden.
Ihre Hauptaufgaben sind:
- Wahl und Entlastung des Vorstands.
- Kontrolle der Vereinsführung (durch Berichte und Abstimmung).
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
- Entscheidung über grundlegende Themen (z. B. Beiträge, Haushaltsplan, Auflösung).
Die Versammlung wird vom Vorstand einberufen, und die Beschlüsse (z. B. Wahlen, Satzungsänderungen) werden protokolliert, um rechtlich wirksam zu sein. Sie sichert die demokratische Mitbestimmung der Mitglieder.



